AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Fussballschule - Für Alle



1. Abschluss des Vertrages
(1) Mit der Anmeldung für ein Angebot der „Die Fußballschule – Für Alle“ (nachstehend Anbieter genannt) geht der Kunde einen rechtsgültigen Vertrag ein, indem er das Angebot des Anbieters annimmt. Die Annahme des Angebots seitens des Kunden bedarf keiner weiteren Bestätigung zum Wirksamwerden des Vertrags. Die Anmeldung kann per Post, Fax, Internet, Telefon per E-Mail, mündlich oder durch bloßes Handeln vorgenommen werden. Die verbindliche Anmeldung und damit die Annahme des Vetrages erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung des Teilnehmers stimmen der Anmeldende bzw. die gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers den AGB zu. 

2. Widerruf/ Rücktritt
Der Kunde erhält nach bestätigter Teilnahme an der Fußballschule ein 14-tägiges Recht auf Widerruf. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Leistung des Anbieters (Die Fußballschule – Für Alle) vollständig erbracht wurde. Nach 14 Tagen kann der Kunde weiterhin jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann die Fußballschule gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen(siehe hierzu die Kommunikationsdaten unter Punkt 12, Abs. 3). Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

– bis 3 Wochen vor Campbeginn:
Storno kostenfrei möglich.

– 3 Wochen bis 7 Werktage vor Campbeginn:
Bei Absage ab 3 Wochen vor dem Camp wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20%.  

– 7 Werktage vor Campstart:
Ab 7 Werktage vor dem Camp wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr erhoben. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Der Veranstalter ist allerdings nicht dazu verpflichtet, Ersatzteilnehmer in jedem Fall zu akzeptieren bzw. ein sehr kurzfristiges Nachrücken noch möglich zu machen.

Bei Krankheit während des Fußballtages kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests ein anteiliger Beitrag auf ein anderes Angebot der Fußballschule gutgeschrieben werden.

Wird die Campteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.

 

Die oben aufgeführten Rücktrittsregelungen sind Teil der Teilnahmevereinbarungen und werden somit bei verbindlicher Anmeldung automatisch akzeptiert.

3. Durchführung
Für die Dauer der Leistung von „Die Fußballschule – Für Alle“ übertragen die Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertretern dem Stützpunktleiter von „Die Fußballschule – Für Alle“ die Aufsichtspflichten und – rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.

Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern von „Die Fußballschule – Für Alle“ Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Stützpunktleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Stützpunktleiter von „Die Fußballschule – Für Alle“, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle von „Die Fußballschule – Für Alle“.

4. Angaben über den Gesundheitszustand
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Fußballschulen-Stützpunktes den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps von „Die Fußballschule – Für Alle“ sind dem jeweiligen Stützpunktleiter von „Die Fußballschule – Für Alle“ oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der Fußballschule führen.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp
Wird ein Fußballkurs vom gastgebenden Verein oder von 
„Die Fußballschule – Für Alle“ mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl liegt generell bei 15 Teilnehmern. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.

Der Anbieter behält sich vor, trotz Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ein Camp stattfinden zu lassen, der fällige Campbeitrag wird entsprechend Punkt 3 & 4 fällig.

b) Einhaltung der Campregeln
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Randale, Gewalttätigkeiten, Rassismus, Diskreminierungen, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln, groben Beleidigungen oder Diskreditierungen der Trainer, Stützpunktleiter/ Campleiter, anderen Teilnehmern oder anderen vom Leiter oder Campleiter handlungsbevollmächtigten Personen) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

6. Haftung des Anbieters
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreters, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(3) Wegen höherer Gewalt, Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt von „Die Fußballschule – Für Alle“ keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.

Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die „Die Fußballschule – Für Alle“ übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Die „Die Fußballschule – Für Alle“ haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden (Hin- & Rückweg zur Veranstaltung), Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten (Flurschäden) und für Schäden jeglicher Art (z.B. parkende Autos, Gebäude, etc.) vor, während und nach ihren Leistungen.

Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

7. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Die Teilnehmer sind nicht über den Anbieter versichert. Eine Haftung durch den Anbieter ist ausgeschlossen.

 

8. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

 

9. Fotorechte/ Filmrechte/ Rechte an der Stimme

Der Teilnehmer bzw. die gesetzlichen Vertreter/ Erziehungsberechtigten übertragen unwiderruflich, sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der vom Teilnehmer  gefertigten Foto-Aufnahmen (Foto, ggf. Ton- und Videoaufnahmen = Bildmaterial), sowie der Stimme des Teilnehmers (für Fernsehübetragungen, TV-Aufnahmen, Radio, etc.) auf die . Der Teilnehmer bzw. die  gesetzlichen Vertreter/ Erziehungsberechtigten übertragen der „Die Fußballschule – Für Alle“ alle Nutzungsrechte an dem Bildmaterial und der Stimme des Teilnehmers ohne zeitliche, örtliche oder sonstige Beschränkung. Die Fußballschule kann das Bildmaterial ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung selbst oder durch Dritte in unveränderter oder veränderter Form ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) zur Illustration, zu Werbezwecken, als Internetdarstellung und für sonstige Veröffentlichungen, also auch Print, DVD, MMS, TV, Radio, etc. verwenden. Bei gefertigtem Bildmaterial bei Eltern-Kind Camps z.B. gelten die gleichen Bedingungen für die Stimme bzw. Bildmaterial, dass evtl. von den Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter gefertigt wird (Gruppenfoto, Interviews, etc.). Die Erziehungsberechtigten/ gesetzlichen Vertreter können einer Übermittlung und Nutzung von Bildmaterial/ der Stimme wie in Punkt 11 beschrieben über die in Punkt 12, Abs. (3) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.

10. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.